Immaterielles Kulturerbe

Die Schwäbisch-Alemannische Fasnet wurde im Dezember 2014 in die Liste des immateriellen Kulturerbes (IKE) eingetragen. Die Deutsche UNESCO-Kommission sieht die Schwäbisch-Alemannische Fastnacht als kreativen Ausdruck des regionalen kulturellen Erbes mit in einem hohen Maße identitätsstiftender- und gemeinschaftsbildender Funktion an. Der Brauch verbindet regionales Wissen, Kunstwerk und Laienkreativität, fördert den Ausdruck von Emotionen und wirkt als generationenübergreifendes Gemeinschaftserlebnis mit sozialer und integrativ wirkender Funktion. Erhaltungsmaßnahmen, Netzwerke, mediale Repräsentationen, Forschung und Partnerschaften sind ausgereift und zukunftsweisend. Damit unterstreicht die Deutsche UNESCO-Kommission, dass es sich hier um eine bedeutende, kulturelle Ausdrucksform von nationalem Rang handelt, die in jeglicher Hinsicht erhaltenswert ist. Der Fortbestand unserer Fastnacht ist nicht nur eine großartige, sondern große Aufgabe, die Zusammenhalt verlangt! Den Titel “nationales immaterielles Kulturerbe” zu tragen bedeutet in erster Linie, dass ihr euch an die Regeln und Vorgaben des Codex der Trägergruppe und den Maßgaben und Traditionen der schwäbisch-alemannischen Fasnet haltet und diese Traditionen auch lebt.

Kulturbeauftragte / Projektleitung
Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte e.V.
Luisenstraße 41 • 78073 Bad Dürrheim
Telefon 0158 88 30 12 49 • Fax 07726 977-224 • E-Mail:paredes-zavala@vsan.de